Gütertrennung bei Scheidung: Was passiert mit der Immobilie?
Eine Scheidung bringt viele rechtliche und emotionale Herausforderungen mit sich. Besonders komplex wird es, wenn Ehepartner im Güterstand der Gütertrennung leben und gemeinsam eine Immobilie besitzen. Anders als bei der Zugewinngemeinschaft gelten hier spezielle Regelungen, die weitreichende Folgen für beide Partner haben können.
Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden, ist es wichtig zu verstehen, welche Optionen Ihnen zur Verfügung stehen und wie Sie Ihre Rechte bestmöglich schützen können. Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Aspekte der Gütertrennung bei Scheidung und zeigt auf, welche Lösungswege für Immobilien möglich sind.

Was bedeutet Gütertrennung?
Bei der Gütertrennung bleiben die Vermögen beider Ehepartner während der Ehe vollständig getrennt. Jeder Partner behält das alleinige Eigentum an seinem Vermögen – sowohl an dem, was er vor der Ehe besaß, als auch an dem, was er während der Ehe erwirbt.
Im Gegensatz zur Zugewinngemeinschaft findet bei einer Scheidung kein Zugewinnausgleich statt. Das bedeutet: Wer Eigentümer einer Immobilie ist, bleibt auch nach der Scheidung alleiniger Besitzer.
Immobilien bei Gütertrennung: Verschiedene Szenarien
Alleineigentum eines Partners
Steht die Immobilie nur im Grundbuch eines Ehepartners, bleibt dieser auch nach der Scheidung alleiniger Eigentümer. Der andere Partner hat grundsätzlich keinen Anspruch auf die Immobilie oder deren Wert.
Eine Ausnahme kann bestehen, wenn der Nicht-Eigentümer nachweisen kann, dass er erhebliche finanzielle Beiträge zur Immobilie geleistet hat – etwa durch Renovierungen oder die Tilgung von Krediten. In solchen Fällen können Ausgleichsansprüche entstehen.
Gemeinsames Eigentum (Bruchteilsgemeinschaft)
Komplizierter wird es, wenn beide Partner als Eigentümer im Grundbuch stehen. Hier entsteht eine Bruchteilsgemeinschaft, die auch nach der Scheidung fortbesteht. Jeder Partner kann über seinen Anteil verfügen, wichtige Entscheidungen müssen jedoch gemeinsam getroffen werden.
Lösungswege für gemeinsame Immobilien
1. Verkauf der Immobilie
Der häufigste Weg ist der Verkauf der gemeinsamen Immobilie. Der Erlös wird entsprechend den Eigentumsanteilen aufgeteilt. Beide Partner müssen dem Verkauf zustimmen.
2. Übernahme durch einen Partner
Ein Partner kann den Anteil des anderen übernehmen. Dafür muss er ihn auszahlen – meist zum Verkehrswert der Immobilie. Eine Finanzierung durch die Bank ist oft notwendig.
3. Teilungsversteigerung
Können sich die Ex-Partner nicht einigen, kann jeder eine Teilungsversteigerung beantragen. Das Amtsgericht versteigert die Immobilie zwangsweise. Dieses Verfahren ist oft langwierig und führt größtenteils zu geringeren Erlösen als ein freihändiger Verkauf.
4. Vermietung
Eine weitere Option ist die gemeinsame Vermietung der Immobilie. Die Mieteinnahmen werden entsprechend den Eigentumsanteilen geteilt. Diese Lösung erfordert jedoch eine dauerhafte Kooperation der Ex-Partner.
Besondere Überlegungen bei Gütertrennung
Steuerliche Aspekte
Bei der Gütertrennung können sich steuerliche Vorteile ergeben. Spekulationsgewinne aus Immobilienverkäufen sind nach zehn Jahren steuerfrei – unabhängig von der Nutzung als Familienheim.
Erbschaftliche Folgen
Im Fall des Todes eines Partners erbt der überlebende Ehepartner bei Gütertrennung weniger als bei der Zugewinngemeinschaft. Dies sollte bei der Nachlassplanung berücksichtigt werden.
Bewertung der Immobilie
Für eine faire Aufteilung ist eine professionelle Immobilienbewertung unerlässlich. Nur so können beide Partner sicher sein, dass der Wert korrekt ermittelt wird.
Wann ist anwaltliche Beratung notwendig?
Eine Scheidung mit gemeinsamer Immobilie bei Gütertrennung erfordert oft rechtliche Expertise. Besonders in folgenden Fällen sollten Sie einen Fachanwalt für Familienrecht konsultieren:
- Bei Uneinigkeit über die Verwertung der Immobilie
- Wenn einer der Partner Ausgleichsansprüche geltend macht
- Bei komplexen Eigentumsverhältnissen
- Wenn eine Teilungsversteigerung droht




