
Scheidung mit Checkliste vorbereiten — Ihre Schritte zur rechtlichen Klarheit
Eine Scheidungs-Checkliste bietet wichtige Unterstützung in einer emotional und wirtschaftlich herausfordernden Lebensphase. Mit den richtigen Schritten können Sie bereits im Trennungsjahr auf eine einvernehmliche Scheidung hinarbeiten und alle notwendigen Aspekte berücksichtigen.
Wie kann bei Ihrer Scheidung eine Checkliste helfen?
Mit vielen Aspekten einer Scheidung hatten Betroffene bisher keinerlei Berührungspunkte. Dadurch bedeutet nicht nur die Trennung an sich einen neuen Lebensabschnitt, sondern auch die rechtlichen und wirtschaftlichen Anforderungen. Betroffene werden mit unbekannten Begrifflichkeiten, Fristen und Fragen konfrontiert. Es sind Entscheidungen zum Trennungsjahr, Hausrat, Sorgerecht, Unterhalt und zur Vermögensaufteilung oder Anwaltspflicht (§ 114 FamFG) zu treffen. Das sorgt für eine über Monate hinweg belastende Situation.
Unsere Scheidungs-Checkliste und deren rechtliche Aspekte bieten Ihnen Orientierung, um sich auf dem unbekannten Terrain zurechtzufinden.

Die Checkliste für Ihre Scheidung
Um Fehler von Anfang an zu vermeiden, verwenden Sie unsere Checkliste am besten direkt ab der Trennung vom Ehepartner. Übrigens: Im Scheidungsverfahren können Entscheidungen, die für das Trennungsjahr galten, geändert werden (Wohnungszuweisung, Hausratsteilung etc.):
- Trennungszeitpunkt dokumentieren
- Unterstützung eines erfahrenen Fachanwalts suchen
- Entscheiden, wer im Trennungsjahr auszieht
- Hausratsteilung und Verantwortlichkeit für Haustiere festlegen
- Scheidungsunterlagen zusammenstellen
- Gesamteinnahmen erfassen und eigenes Bankkonto einrichten
- Vermögensaufteilung und Unterhalt durch Fachanwalt ermitteln lassen
- Sorgerecht und Umgangsrecht der Kinder klären
- Testament ändern oder ggf. aufsetzen
- Scheidungsantrag einreichen
- Bezahlung des Gerichtskostenvorschusses
Rechtliche Aspekte der Scheidungs-Checkliste
Eine Scheidung beginnt weit vor dem Termin beim Familienrichter:
Voraussetzungen für eine Scheidung
Eine Ehe kann erst geschieden werden, wenn sie zerrüttet ist, d. h. unüberbrückbare Differenzen bestehen (§ 1565 BGB). Um zu vermeiden, dass Eheleute sich überstürzt trennen, hat der Gesetzgeber die Trennungszeit vorgeschrieben.
Trennungszeit
Der Gesetzgeber fordert die emotionale, räumliche und wirtschaftliche Trennung der Eheleute für mindestens ein Jahr. Zur Not ist dies auch innerhalb eines Hauses möglich, sofern die Trennung konsequent eingehalten wird. Beginn und Umsetzung der Trennungsphase sollten unbedingt dokumentiert werden.
Anwaltspflicht
Eine Scheidung ist juristisch, wirtschaftlich und emotional sehr anspruchsvoll und erfordert weit in die Zukunft reichende Entscheidungen. Daher hat der Gesetzgeber die anwaltliche Unterstützung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt im „Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“ verankert (§ 114 FamFG). Ohne juristische Vertretung ist kein Scheidungsantrag möglich.
Unterhalt
Besonders heikel im Rahmen einer Scheidung sind Unterhaltsfragen.
- Schon während der Trennungszeit bis zur Scheidung können finanziell bedürftige Ehepartner Trennungsunterhalt geltend machen. Danach kann Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen.
- Wenn Kinder zur Familie gehören, sind beide Elternteile für deren Unterhalt zuständig. Der betreuende Elternteil erfüllt die Forderung durch den Betreuungsunterhalt, während der andere Elternteil zur Zahlung des Barunterhalts verpflichtet ist.
Sorgerecht und Umgangsrecht
Eltern haben auch nach der Scheidung in der Regel weiterhin das gemeinsame Sorgerecht. Das alleinige Sorgerecht wird einem Elternteil erst dann zugesprochen, wenn es beantragt wird und ein Gericht aus Gründen des Kindeswohls entsprechend entscheidet.
Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, bekommt i. d. R. ein Umgangsrecht.
Vermögensaufteilung
Im Rahmen der Vermögensaufteilung gilt es, Barvermögen, Immobilien, Mobilien, Rentenanwartschaften etc. aufzuteilen. Dazu sind Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich erforderlich. Besteht kein Ehevertrag, der die Gütertrennung oder eine anderweitige Aufteilung vorsieht, wird der Zugewinn der Eheleute hälftig aufgeteilt.
Psychologische Aspekte
Trennung und Scheidung sind in jeder Hinsicht emotional belastend. Je nach Trennungssituation wird der Scheidungswunsch von heftigen Auseinandersetzungen begleitet, mitunter bis hin zur häuslichen Gewalt. Häufig üben Familienangehörige und Freunde der Ehepartner Druck dahingehend aus, die Trennung rückgängig zu machen, nicht zuletzt der Kinder wegen. Diese werden häufig als Scheidungskinder im Kindergarten oder der Schule gehänselt und fühlen sich nicht selten schuldig an der Trennung der Eltern.
Finanzielle Sorgen und die Unsicherheit über das Alleinleben oder die erzieherische Verantwortung bringen Eltern häufig an ihre psychische und physische Belastungsgrenze.
Klarheit verschafft ein erfahrener Fachanwalt für Scheidungsrecht. Wir von der Stuttgarter Kanzlei Fasolt & Waller wissen, welche Schritte Sie bis zur rechtskräftigen Scheidung und danach gehen sollten.
Tipp: Achten Sie auch in dieser emotional aufgeladenen Zeit auf sich selbst. Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung. Wir sind für Sie da und begleiten Sie und Ihre Kinder sicher durch diese schwierige Lebensphase.